Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im Februar 2021 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweit geltenden Normen (EN 301 549, BITV 2.0).

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Grafische Bedienelemente haben nicht durchgängig eindeutige Alternativtexte.
  • Formularfelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, vermitteln nicht den Zweck des jeweiligen Feldes über ein sprachunabhängiges Attribut.
  • Seitenbereiche sind nicht vollständig durch Überschriften, Sprunglinks oder Landmarks erschlossen.
  • Fremdsprachliche Textabschnitte sind nicht mit dem entsprechenden Sprachattribut ausgezeichnet.
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind vollständig barrierefrei.

Es gibt auf der Webseite keine Erläuterungen in Leichter Sprache. Die auf der Webseite eingestellten Inhalte lassen sich grundsätzlich nicht in Leichte Sprache übertragen.

Wir arbeiten mit Nachdruck daran, auch diese Inhalte so weit wie möglich barrierefrei anzubieten. Wir wollen nicht zuletzt deshalb eine einheitliche, moderne, intuitive, barrierefreie und nutzerfreundliche Webseite entwickeln und der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.

Schon heute stehen einig barrierefreie Buttons  zur Verfügung. Für weitere Angleichungen einer barrierefreien Webseite stehen wir mit unserer IT-Abteilung/Webseitengestaltung in Verbindung.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 01.03.2026 erstellt und zuletzt am 27.03.2026 überprüft.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden: spe[at]pflege-annaberg.de

Sie können uns auch per Post: Seniorenpflegeeinrichtung am Schottenberg; Waldschlößchenstraße 39; 09456 Annaberg-Buchholz oder telefonisch kontaktieren unter: +493733 / 50 67 50

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Mauerstraße 53; 10117 Berlin ; Tel.: +49 (0)30 18 527-2805 ; Fax: +49 (0)30 18 527-2901 E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de;

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